Wissenswertes: Lkw
Typischer LKW Mit Lastkraftwagen bezeichnet man Kraftfahrzeuge, die vorwiegend zum Transport von Gütern geeignet sind. Die übergeordnete Kategorie ist Nutzfahrzeug, darüber Fahrzeug. Als Abkürzungen für Lastkraftwagen werden Lkw und LKW verwendet. Dieser Artikel befasst sich mit dem umgangssprachlichen Lastwagen oder Laster (engl. lorry, am. truck). Ein solcher besteht im Allgemeinen aus einem selbst tragenden Chassis, einem geeigneten Antrieb, einer Fahrerkabine und einem zum Tragen der Last bzw. Ladung bestimmten Aufbau. Beschrieben werden sollen hier aber nur leichte, mittelschwere und schwere LKW, nicht jedoch Fahrzeuge, die je nach Zulassung sowohl als PKW als auch als LKW gelten können. Diese Kleinlaster und Lieferwagen finden sich unter Kombinationskraftwagen, Kleintransporter, Kastenwagen, Hochdachkombi und Pritschenwagen (engl. cargo-van, am. pick-up (truck)). Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1.1 Konstruktive Einordnung 1.2 Rechtliche Einordnung 2 Anfänge des LKW-Baus 3 Lastkraftwagen als Arbeitsplatz im Nah- und Fernverkehr 4 Antrieb, Fahrgestell und Bremsen 5 Achsen und Bereifung 6 Aufbauarten 6.1 Standardaufbauten 6.2 Sonderaufbauten 6.2.1 Sonderaufbauten zum Hauptverwendungszweck der gewerblichen Güterbeförderung 6.2.2 Weitere Sonderaufbauten 6.3 LKW als Werbeträger 7 Sicherheit und technische Überprüfung 7.1 Technische Überprüfung in Deutschland 7.2 Technische Überprüfung in Österreich 8 EG-Kontrollgerät (Tachograph) 9 Elektronik im LKW 10 Wichtige LKW-Hersteller 11 Siehe auch 12 Literatur 13 Weblinks Allgemeines Konstruktive Einordnung Kaelble Zugmaschine von 1953 Der Kurzhauber befindet sich optisch, technisch und historisch zwischen klassischem Langhauber und Frontlenker Ein typischer Euro-Sattelzug Lastkraftwagen sind dazu ausgelegt, selbst Lasten zu tragen und (optional als Gliederzug) zusätzlich Anhänger zu ziehen oder sie sind als Sattelschlepper (in Österreich: Sattelzugfahrzeug) gebaut. Sattelschlepper sind, da ihnen selbst der zum Gütertransport bestimmte Aufbau fehlt, bei der Güterbeförderung mit einem aufgesattelten Anhänger (dem sog. Auflieger) verbunden und bilden mit diesem zusammen einen Sattelzug. Davon zu unterscheiden sind Zugmaschinen, die zum Ziehen konventioneller Anhänger bestimmt sind. Letztere hatten bis in die 1960er Jahre eine größere Bedeutung, sind heute aber im Bereich der Güterbeförderung praktisch nicht mehr zu finden (abgesehen von Schausteller-Fahrzeugen und Schwertransportern). Von den Bauformen her unterscheidet man je nach Position des Motors relativ zur Fahrerkabine Langhauber (Motor vor der Fahrerkabine), Kurzhauber (Motor zum Teil in die Fahrerkabine hinein verschoben) und Frontlenker (Motor unter oder hinter der Fahrerkabine, also z. B. im Heck des Fahrzeuges (Heckmotor) oder unter seinem Boden (Unterflurmotor)). Rechtliche Einordnung LKW werden in der Regel nach ihrer Zulässigen Gesamtmasse (ZGM) und der Anzahl ihrer Achsen unterteilt sowie nach ihrer Zweckbestimmung. In Europa gibt es je nach Kraftfahrzeuggesetzgebung der einzelnen Staaten: Kleinlaster bis 3,5 Tonnen (t) max. ZGM Leichte LKW bis 7,5 t Mittelschwere LKW bis 12 t Schwere LKW (abgekürzt: SKW) in Schweden und Dänemark bis 60 t; in Deutschland als Hänger- oder Sattelzüge bis 40 t (im Kombiverkehr bis 44 t), Versuche mit Gigalinern laufen; in Österreich: Solo-LKW bis 32 t, mit Anhänger: bis 40 t; in der Schweiz: seit 1. Januar 2005 bis 40 t; in den Niederlanden bis 50 t. Um mit einem LKW fahren zu dürfen, benötigt man je nach ZGM in Europa die Fahrerlaubnis der Klasse B (bis 3,5 t), C1 (bis 7,5 t) oder C (mit Anhänger über 750 kg ZGM: C & C+E). Rechtlich gibt es darüber hinaus sehr viele verschiedene Klassifikationen von LKW. Sie richten sich außer nach dem Gewicht auch nach Bauart und Nutzungsart und haben unterschiedliche Auswirkungen bezüglich Kraftfahrzeug-Versicherung, Straßenverkehrsordnung, Mautpflicht, Kraftfahrzeugsteuer und anderen Steuern. Beispielsweise besteht in vielen Staaten ein Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für LKW und in Österreich ist nur bei LKW im Gegensatz zum PKW ein Vorsteuerabzug möglich. Eine Unterscheidung wird in der Regel nach dem potentiellen Einsatzgebiet in Nahverkehrs- bzw. Verteiler-LKW einerseits und Fernverkehrsfahrzeuge andererseits gemacht. Dabei ist die tatsächliche Nutzung beider Gattungen auch im jeweils anderen Einsatzgebiet möglich, für die formale Unterscheidung aber nicht maßgeblich. Allerdings hat die EU inzwischen für Fernverkehrsfahrten erlaubt, dass der Fahrer nicht im Hotel, sondern auch im Wagen seine Ruhezeit verbringen darf, wenn bestimmte Kabinengrößen und Ausstattungen vorhanden sind. Die handelsüblichen Nahverkehrsführerhäuser ohne Ruheliege, sind für den Fernverkehrsbetrieb ohne Hotelanbindung nach der Liegestättenverordnung nicht mehr erlaubt. Dieselbe Verordnung führte auch dazu, dass bei den von 1977 bis 1991 gebauten ?Volumenfahrzeugen? u